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   BFH, 08.03.2004 - VIII B 269/03   

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https://dejure.org/2004,17009
BFH, 08.03.2004 - VIII B 269/03 (https://dejure.org/2004,17009)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2004 - VIII B 269/03 (https://dejure.org/2004,17009)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2004 - VIII B 269/03 (https://dejure.org/2004,17009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - Korrektursysteme der Abgabenordnung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; AO 1977 § 130 Abs. 1; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.02.1999 - X B 149/98

    Korrektur von Steuerverwaltungsakten

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VIII B 269/03
    Die Beschwerdebegründung berücksichtigt insbesondere nicht, dass die Korrektursysteme der AO 1977 (§§ 130, 131 einerseits - §§ 172 ff. AO 1977 andererseits) sich wechselseitig ausgrenzen (Beschluss des BFH vom 24. Februar 1999 X B 149/98, BFH/NV 1999, 1056).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1729/88
    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VIII B 269/03
    Es ist deshalb verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber einen Widerstreit zwischen den beiden Forderungen zugunsten des Gebots der Rechtssicherheit entscheidet (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1989 1 BvR 1729/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1990, 97).
  • FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11

    Erstattung von Einfuhrzoll: Hemmung der dreijährigen Antragsfrist durch

    Die Korrektursysteme der AO, §§ 130, 131 AO einerseits und §§ 172 ff. AO für Steuerbescheide andererseits, schließen sich gegenseitig aus (BFH Beschlüsse vom 24.02.1999 X B 149/98, BFH/NV 1999, 1056, und vom 08.03.2004, VIII B 269/03).
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